FAQ – häufigste Fragen rund um Bestattungen / Beerdigungen, Kosten und das Thema Bestattungsvorsorge.

FAQ – häufigste Fragen rund um Bestattungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Bestattungen / Beerdigungen, Kosten und das Thema Bestattungsvorsorge. Wir möchten Ihnen dabei helfen, wichtige Informationen zu erhalten, die Ihnen Klarheit verschaffen. Solltest Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung! 

Bestattung

1. Benachrichtigen Sie den nächst erreichbaren Arzt

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Bei einem Notfall erreichen Sie den Notruf unter 112. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen wird dies durch das Pflegepersonal erledigt. Der Arzt muss den Tod des Verstorbenen feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.

 

2. Informieren Sie uns

Nehmen Sie mit uns Verbindung auf. Ob telefonisch 0951 – 70 2 70 oder persönlich, wir stehen immer zu ihrer Verfügung. Sie können uns als Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. Wir werden alles weitere für Sie veranlassen und erledigen zuverlässig alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

 

3. Informieren Sie Angehörige

    • bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
    • bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten
    • Vertriebenenausweis
    • Einbürgerungsurkunde
    • evtl. Namenseindeutschung

Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig. Eine Leiche muss spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein.

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, sondern vielmehr in Ruhe und im Kreis der Angehörigen vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem Bestatter absprechen, wann die Abholung des Verstorbenen erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit im Hause verbleiben, bevor dieser ins Bestattungsinstitut überführt wird. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Ihr Bestatter eine Fristverlängerung anfragt.

Grundsätzlich wird zwischen der klassischen Erdbestattung und der Feuerbestattung unterschieden. Die Feuerbestattung hat zahlreiche Varianten, darunter beispielsweise die Baumbestattung oder Seebestattung. Unter Bestattungsarten können Sie sich gerne weiter informieren.

In den gesetzlichen Bestimmungen zur sogenannten Bestattungspflicht ist geregelt, wer die Bestattung eines Verstorbenen veranlassen muss. Als bestattungspflichtig gelten in absteigender Reihenfolge die nächsten Verwandten eines Verstorbenen. Wer bestattungspflichtig ist, muss nicht zwangsläufig auch die Kosten der Bestattung tragen. In der Kostentragungspflicht für die Bestattungskosten stehen die Erben des Verstorbenen.

Sie können mit Ihrem Bestatter individuell besprechen, welche Dienstleistungen dieser für Sie verrichten soll. Dabei entscheiden Sie, welche Erledigungen Sie selbst durchführen wollen, was auch für einen würdigen Abschied wichtig sein kann: dem Verstorbenen noch einen letzten persönlichen Dienst erweisen.

Zu den sicheren Todeszeichen gehören die Leichenstarre, Totenflecken und die Verwesung. Damit ein Arzt im Rahmen der ersten Leichenschau den Tod einer Person feststellen kann, muss mindestens eines der drei Zeichen vorhanden sein.

Einerseits gibt es die Möglichkeit, Danksagungskarten an Trauergäste zu versenden. Andererseits können Danksagungen auch als Anzeige in einer Tageszeitung veröffentlicht werden.

Kosten

In der Regel müssen die Erben des Verstorbenen die Kosten für die Bestattung tragen. Das ist deshalb der Fall, weil Bestattungskosten zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten gehören.

Beerdigungskosten können Sie bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Kosten für die Bestattung nicht ausreichte.

Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungsverträgen lässt sich eine Bestattung nicht durch einige wenige Parameter exakt berechnen und umschreiben. Auch die vom Bestatter weitergereichten Kosten des Friedhofs bzw. des Beisetzungsortes differieren stark und bedürfen einer individuellen Beratung, die trotz moderner technischer Möglichkeiten im Internet derzeit nicht adäquat abgebildet werden kann.

Die Kosten für eine Autopsie trägt derjenige, der diese in Auftrag gegeben hat. Angehörige eines Verstorbenen müssen nur dann für die Kosten einer Obduktion aufkommen, wenn sie die Untersuchung des Leichnams selbst veranlasst haben.

Feuerbestattung

Die Kremationsdauer an sich ist abhängig vom Körpergewicht des Verstorbenen, liegt jedoch in der Regel bei ungefähr 90 Minuten. Die nach der Einäscherung verbliebene Asche des Verstorbenen wiegt etwa 3 Kilogramm und wird in eine Aschekapsel gefüllt. 

Die Kremierung des Leichnams wird im Krematorium vorgenommen. Dort wird der Leichnam in einem Sarg bei einer Temperatur von nahezu 1.200 Grad Celsius eingeäschert.

Auch bei der Kremation ist ein Sarg erforderlich. Das hat zwei Gründe: In Deutschland gibt es die sogenannte Sargpflicht, die sowohl im Rahmen von Erdbestattung als auch Feuerbestattungen gilt. Unabhängig davon hat der Sarg eine bestimmte Funktion bei der Kremation: Das Holz des Sarges sorgt dafür, dass beim Verbrennungsvorgang die erforderliche Hitze erreicht wird.

Die Urne mit der Asche muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein. Die Hinterbliebenen können dabei selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für die Beisetzung ist und in welchem Rahmen diese stattfinden soll.

Der in Deutschland geltende und sogenannte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird übersehen, dass die Präferenz der Bestattung von Verstorbenen auf öffentlich ausgewiesenen Flächen und Friedhöfen aus gutem Grund gewachsene Tradition ist. Es geht dabei um eine Vielzahl kultureller, trauerpsychologischer und hygienischer Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Beispielsweise geht es darum, für Angehörige den stetigen Zugang zum Grab zu gewährleisten. Dadurch wird der Friedhof als ein Ort der Trauer und der Erinnerung gewahrt. Ebenso erübrigt sich mit dem Friedhofszwang die Frage, was mit der Urne von Verstorbenen passiert, wenn der „Besitzer“ der Urne verstirbt.

Um einen Erinnerungsdiamanten herzustellen, wird zunächst der Kohlenstoff aus der Asche des Verstorbenen extrahiert, denn das chemische Element ist die Basis eines jeden Diamanten. Das Ausgangsmaterial wird zu Grafit umgewandelt und unter anderem mit Diamantkristallen angereichert. Anschließend wird die Materialmischung hohen Temperaturen und hohem Druck ausgesetzt. Aufgrund der äußeren Bedingungen nach dem Vorbild der Natur kommt es zu Wachstumsprozessen, sodass im weiteren Verlauf synthetische Diamanten entstehen. Die Dauer des Wachstumsprozesses ist abhängig von der gewünschten Größe des Diamanten und kann daher einige Tage bis mehrere Wochen betragen.

In den deutschen Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist eindeutig geregelt, dass die sogenannte Friedhofspflicht besteht. Das bedeutet, dass Verstorbene auf Friedhöfen bestattet werden müssen. Doch es gibt alternative Bestattungsvarianten wie beispielsweise die Seebestattung, die nicht an die Beisetzung auf einem Friedhof gebunden ist.

Vorsorge

Eine Bestattungsverfügung ist ein Dokument, in dem Menschen zu Lebzeiten ihre Wünsche für die eigene Bestattung schriftlich festhalten können. Wichtig ist: Eine Bestattungsverfügung ist keine Police, keine Versicherung und kein Vertrag, der eine Bestattung finanziell absichern würde. Bei einer Bestattungsverfügung handelt es sich „lediglich“ um eine Willenserklärung eines Menschen in Bezug auf dessen eigene Bestattungswünsche. Weitere Informationen finden Sie unter Vorsorge auf unser Webseite.

Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden. Hier geht es direkt zu unserem digitalen Vorsorgeplaner.

Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem unberechtigten Auflösungsverlangen des Sozialamts geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Im zweiten Schritt wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert. Weitere Informationen finden Sie unter Vorsorge auf unser Webseite.

Es kann vorkommen, dass man aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit plötzlich geschäftsunfähig wird und nicht mehr dazu in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Für solche Fälle kann man vorsorgen und im Rahmen einer Betreuungsverfügung eine Person ernennen, die sich dann stellvertretend darum kümmert. 

Es kann vorkommen, dass man beispielsweise aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, als Patient seinen Willen frei zu äußern – auch in Bezug auf die Einwilligung in medizinische Maßnahmen. Zu diesem Zweck gibt es die Patientenverfügung. Im Rahmen der Verfügung kann man vorsorglich regeln, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Der Patientenwille wird dadurch schriftlich fixiert und ist bindend für Ärzte sowie für Vertreter des Patienten.

Schonvermögen bezeichnet Vermögen, das nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss und vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Beispielsweise gehört in der Regel das in einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag zweckgebundene Kapital zum Schonvermögen. Das bedeutet: Beantragen hilfsbedürftige Angehörige aufgrund einer finanziellen Notlage eine Sozialbestattung für ein verstorbenes Familienmitglied, darf das Sozialamt zur Begleichung der Bestattungskosten nicht auf das Vermögen aus der Bestattungsvorsorge der Angehörigen zugreifen. 

Das Sterbegeld wurde im Jahr 2004 ersatzlos gestrichen. Seither gibt es nur noch wenige Menschen, die bei einem Todesfall Sterbegeld von der Krankenkasse erhalten. Dazu gehören etwa Hinterbliebene von verstorbenen Kriegsopfern.

Ein Treuhandkonto ist eine Form der Geldanlage, die auch im Rahmen der Bestattungsvorsorge genutzt wird. Die Treuhandeinlage von Vorsorgenden wird von einem Treuhänder verwaltet, sicher angelegt und im Todesfall zur Erfüllung ihres Zwecks an den Bestatter ausgezahlt.

Erbe & Rente

Grundsätzlich haben die Bestimmungen in einem Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge greift allerdings, wenn es kein Testament gibt, oder wenn Pflichtteilsberechtigte testamentarisch enterbt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist hierarchisch strukturiert und in Erben unterschiedlicher Ordnungen unterteilt. Entscheidend für die Reihenfolge der Erbschaft ist das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser. Dabei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt der Erbteil aus. So haben beispielsweise die Kinder eines Erblassers Anspruch auf einen höheren Erbteil als etwa die Großeltern des Verstorbenen.

Ein Erbschein wird dann benötigt, wenn der Status als Erbe und die Höhe des Erbteils nicht anderweitig nachzuweisen ist. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, wird ein Erbschein benötigt, um über das Erbe zu verfügen.

Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament ohne Notar zu verfassen. Entscheiden sich Erblasser für diese Art des Testamentes, ist von einem privaten Testament die Rede. Ein privates Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Folgendes gehört dazu:

  • Eine Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ muss vorhanden sein
  • Das Testament muss handschriftlich und leserlich verfasst werden
  • Die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen muss vorhanden sein
  • Das Testament muss datiert sein
  • Eine Ortsangabe muss vorhanden sein

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, wenn es zu einem Trauerfall im engsten Familienkreis kommt. Oft wird nur Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades zum Verstorbenen Sonderurlaub gewährt.

Auf Hinterbliebenenrente haben grundsätzlich Eheleute Anspruch, wenn es zum Todesfall eines Partners kommt. Anspruch haben auch eingetragene Lebenspartner, wenn diese mindestens ein Jahr lang zusammengelebt haben.

Grundsätzlich haben leibliche Kinder sowie Adoptivkinder einen Anspruch auf die Halbwaisen- oder Vollwaisenrente, wenn ein Elternteil verstirbt oder beide Elternteile versterben. Ein Rentenanspruch besteht auch für Stiefkinder und Pflegekinder, wenn diese zum Todeszeitpunkt des Verstorbenen mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt haben.

Sonstige Fragen

Es gibt viele unterschiedliche Genres von Musik, die auf einer Trauerfeier gespielt werden können. Das beginnt bei klassischer Trauermusik erstreckt sich über kirchliche Trauerlieder und reicht hin bis zu modernen Songs. Immer öfter wird die Lieblingsmusik von Verstorbenen gespielt.

Ein Eintrag in einem Kondolenzbuch sollte immer ein Ausdruck der aufrichtigen Anteilnahme sein. Die schriftliche Beileidsbekundung sollte daher in persönlichen Worten verfasst sein.

Worauf sollte man beim Verfassen von Kondolenzschreiben achten?

Ein Kondolenzschreiben ist ein Ausdruck einer persönlichen Geste und der aufrichtigen Anteilnahme an der Trauer um den Verlust einen geliebten Menschen. Daher empfiehlt es sich, beim Verfassen des Kondolenzschreibens keinen Computer oder eine Schreibmaschine zu benutzen. Stattdessen sollte das Kondolenzschreiben handschriftlich verfasst werden, das wirkt wesentlich persönlicher. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man eine schöne Handschrift hat. Was wirklich zählt, sind aufrichtig gemeinte Worte, die der Familie des Verstorbenen Trost spenden und ein Ausdruck von Anteilnahme und Mitgefühl sind.

Ein Kondolenzschreiben ist ein Ausdruck einer persönlichen Geste und der aufrichtigen Anteilnahme an der Trauer um den Verlust einen geliebten Menschen. Daher empfiehlt es sich, beim Verfassen des Kondolenzschreibens keinen Computer oder eine Schreibmaschine zu benutzen. Stattdessen sollte das Kondolenzschreiben handschriftlich verfasst werden, das wirkt wesentlich persönlicher. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man eine schöne Handschrift hat. Was wirklich zählt, sind aufrichtig gemeinte Worte, die der Familie des Verstorbenen Trost spenden und ein Ausdruck von Anteilnahme und Mitgefühl sind.

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, wenn es zu einem Trauerfall im engsten Familienkreis kommt. Oft wird nur Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades zum Verstorbenen Sonderurlaub gewährt.

Der §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt die Frage nach Sonderurlaub im Todesfall. Eine konkrete Dauer der Freistellung ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Jedoch heißt es, dass die Dauer des Sonderurlaubs den Umständen entsprechend angemessen sein muss.

Ist die Dauer für das Nutzungsrecht an einer Grabstelle abgelaufen, wird das Grab in der Regel aufgelöst und eingeebnet. In einigen Fällen kann das Nutzungsrecht verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.

Zur Grabpflege ist grundsätzlich die Person verpflichtet, die das Nutzungsrecht an der Grabstätte erworben hat. Wenn es sich dabei um einen verstorbenen Erblasser handelt, geht das Nutzungsrecht auf die Erben über, die dann zur Grabpflege verpflichtet sind.

Schunder Bestattungen aus Prölsdorf – seit 4 Generationen Rat & Hilfe

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Gerne beantworten wir Ihr Anliegen rund um das Thema Vorsorge, Bestattung & Trauer und sind selbstverständlich für Sie da, so lange Sie es wollen. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar: 0951 – 70 2 70